Denkmalgeschützte Gebäude sind Zeugnis früherer Architektur und müssen geschützt werden. Es gilt strenge Vorschriften der Denkmalschutzbehörden zu erfüllen bzgl. bestimmter Größen, Formen, Farben und Materialien. Das gilt auch für die Dachflächengestaltung. Grundsätzlich ist jede äußerlich sichtbare Veränderung eines denkmalgeschützten Gebäudes genehmigungspflichtig. Das Erscheinungsbild eines Gebäudes sollte möglichst nicht beeinträchtigt werden, eine Modernisierung sollte gut durchdacht werden.
Dachfenster bringen viel Tageslicht, sorgen für eine komfortable Belüftung und können mit wenig Verlust der originalen Bausubstanz unkompliziert eingebaut werden. Die Fassade der alten Gemäuer bleibt unberührt – das ursprüngliche Ambiente erhalten.
Baier hat langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und hat nach Anforderungen der Denkmalschutzbehörden ein geeignetes Dachfenster-Verschattungssystem entwickelt. Farblich angeglichene, vorgesetzte Lamellen aus Aluminium verkleiden das an die Dachneigung angepasste eingebaute Dachfenster. Die unerwünschte Spiegelung der Fensterscheibe wird wirkungsvoll verhindert. Vom Straßenniveau sind die so „verkleideten“ Dachfenster im geschlossenen Zustand nicht zu sehen, das klassische Gesamtbild der Hauptansicht bleibt gewahrt. Eine örtliche Genehmigung der Denkmalschutz-Behörde ist immer nötig.
Das historisch richtige sanierte Dach gehört zu jedem denkmalgeschützten Gebäude. Zahlreiche Altbauten sind eingedeckt mit Biberschwanz-Ziegeln. Die Form der klassischen U-förmigen Platten erinnern an den abgerundeten Schwanz der Biber. Dachfenster sorgen für ein Mehr an Komfort, müssen aber nach den Auflagen der zuständigen Denkmalschutzämter eingebaut werden. Die neu entwickelte Z-Lamelle von Baier bietet Sonnenschutz, ohne das Erscheinungsbild des historischen Gebäudes zu verändern.
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